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AGB

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen



1. Allgemeines

Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluß, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" wird nachfolgend auch als Verkäufer oder Auftragnehmer genannt, der Auftraggeber auch als Kunde oder Käufer bezeichnet

2. Angebote und Vertragsschluss

Die Angebote der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen, mündlichen oder telefonischen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Preise

Alle Preisangaben, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderung der den Preis bestimmenden Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderung vorbehalten. Alle Preise sind Nettopreise, die jeweilige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Kosten für Verpackung, Versand, etwaige Zollkosten und sonstige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Liefermenge

Die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Versand; Liefer- und Leistungszeit

Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt, soweit nicht besonders schriftlich vereinbart dem Verkäufer vorbehalten.
Liefertermine oder- fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse und so weiter - auch wenn sie bei Lieferanten der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support", die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde hat kein Recht zum Rücktritt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Wandlung oder Minderung wegen der vorgenannten Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Falls die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, von der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlangen. In diesem Fall erheben die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" Vertragsparteien gegenseitig keinerlei Ansprüche. Sollte der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" noch vor Zugang der Auflösungserklärung des Kunden die Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung möglich sein und/oder Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Auflösungsverlangens erfolgen, so wird das Auflösungsrecht des Kunden bis nach Ablauf dieser Nachfrist einvernehmlich außer Kraft gesetzt; die Frist ist gewahrt mit Übergabe der Ware beim Transportunternehmer oder Beginn der Dienstleistung am Erfüllungsort.
Sofern die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/3 Prozent für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 4 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support". Diese Entschädigung kann erst ausgelöst werden, wenn der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support"schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt wurde. Die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" wird von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn die Ware zur Erfüllung des Vertrages fest eingekauft wurde und der Hersteller oder Vorlieferant seine Leistungen nicht erfüllt hat. In diesem Fall verpflichtet sich die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support", seine Ersatzansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferanten durchzusetzen und nach erfolgter Befriedigung an den Käufer in angemessener Höhe auszukehren.
Sollte die vom Auftragnehmer zu vertretende Behinderung länger als 3 Monate dauern ist der Kunde berechtigt, von der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlangen. Sollte der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" noch vor Zugang der Auflösungserklärung des Kunden die Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung möglich sein und/oder Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Auflösungsverlangens erfolgen, so wird das Auflösungsrecht des Kunden bis nach Ablauf dieser Nachfrist einvernehmlich außer Kraft gesetzt; die Frist ist gewahrt mit Übergabe der Ware beim Transportunternehmer oder Beginn der Dienstleistung am Erfüllungsort.
Wird der Versand der Lieferungen auf Wunsch des Käufers um mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft des Verkäufers verzögert, kann der Verkäufer pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 7 % des Preises des Liefergegenstandes, höchstens jedoch 21 % berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" oder Lieferanten unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht ab oder unterlässt er bei Abrufverträgen den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes, so ist die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Untersuchungspflicht, Mängelrügen

Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen sind der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln gelten dieselben Fristen, gerechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen.
Die gelieferte Ware ist am Empfangsort sofort nach Erhalt zu untersuchen. Wenn die Untersuchung aufgrund der Beschaffenheit der Ware durch Proben und augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen kann, hat der Kunde entsprechende Stichproben auf seine Kosten von sachkundiger Stelle untersuchen zu lassen und etwaige Mängel sofort innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Ein Zurückweisen der Ware ist unstatthaft. Der Kunde hat bei Vorliegen eines Mangels lediglich Anspruch auf Nachliefer- bzw. Nachbesserung. Ansprüche auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Teillieferungen gelten diese Bestimmungen jeweils von der Teillieferung ab.

9. Gewährleistung

Da die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" selbst in der Regel nicht Hersteller der gelieferten Ware ist, gelten die Gewährleistungsfristen, die der jeweilige Hersteller dem Verkäufer gegenüber einräumt, bei Verbrauchsgüterkauf die gesetzlichen Fristen. Bei begründeter Mängelrüge leisten die Lieferanten der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" im Regelfalle nach ihrer Wahl Ersatz oder erteilen Gutschrift, die Mängelgewährleistung wird auf diese Art der Nacherfüllung beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, Haftung für Folgeschäden, sowie Ansprüche auf Wandlung und Minderung entfallen, unabhängig um welche Art von Mangel es sich handelt. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, veranlasst der Kunde, dass das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" geschickt wird. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung oder Dienstleistung - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

Die Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Auftragnehmer bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist Ziff 9 Abs. 3 Satz 1 entsprechend.

10. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist sofort oder entsprechend den auf der Rechnung angezeigten Zahlfrist netto ohne Abzug zahlbar. Die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" ist berechtigt bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 3 % über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer und Verzugsschadenersatz zu verlangen. Im Falle des Verzuges ist die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" darüber hinaus berechtigt, weitere Teillieferungen zu verweigern oder hierfür Vorkasse zu verlangen. Die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" kann auch Vorkasse verlangen bei Zahlungseinstellung, Beantragung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens.
Der Kunde ist nur berechtigt, mit rechtskräftig festgestellten oder vom der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" unbestrittenen Zahlungsansprüchen aufzurechnen. Unter den gleichen Voraussetzungen steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu. Wechsel- und Scheckannahme gelten vor Einlösung nicht als Erfüllung. Die Zahlung durch Scheck oder Überweisung in Verbindung mit der Verwendung eines Wechsels zum Selbstdiskont
ist erst Erfüllung, wenn der Kunde den Wechsel eingelöst hat. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Arbeiten steht.

11. Eigentumsvorbehalt

Die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren sowie an den aus deren Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur vollständigen Tilgung aller ihm aus Geschäftsverbindungen zu dem Kunden zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Waren und der aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt.
Der Kunde tritt der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Satz 1. Der Kunde ist zum Einzug der der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt. Der Kunde hat auf Verlangen der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Er hat der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" jede Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" stehenden Ware unverzüglich mitzuteilen. Die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" verpflichtet sich, das ihm zustehende Eigentum an den Waren und an ihn abgetretene Forderungen auf Verlangen des Kunden an diesen zu übertragen, wenn und soweit deren Wert der der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" zustehenden Forderung um 20 % übersteigt.

12. Auftragsannullierung

Auftragsannullierungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support".

13. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Im Höchstfall ist der einfache Warenwert zu Zeit der Lieferung zu ersetzen.

14. Unwirksame Bedingungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

15. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Auf Verträge der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Sitz der Firma
"Olaf Siemann EDV Beratung & Support".

16. Reparaturen

Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. Kosten für den Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Auf die Ziffern 5 und 6 der Bedingungen wird verwiesen. Auslieferungen von Reparaturgeräten erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung.

17. Absatzbindung

Bei Bezug von Erzeugnissen, für die Absatzbindung besteht, gelten außer diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die besonderen Bedingungen des betreffenden Herstellers. Der Kunde ist verpflichtet, sich vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu verschaffen. Sämtliche Produkte, welche den Embargo-Bedingungen unterliegen, dürfen unter keinen Umständen exportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen ist strafbar.

18. Export

Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargo-Bestimmungen.
Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus und des Office of Export Control in Washington möglich. Der Kunde ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

19. Reklamationen / Rücksendungen

Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Retouren wegen Falschlieferung oder Gewährleistungsfall werden nur dann angenommen, wenn die Rücksendung der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" unter Angabe der Rechnungsnummer sowie gegebenenfalls der Fehlerbeschreibung vorab mitgeteilt worden ist. Falschlieferung werden nur in unbeschädigter Originalverpackung zurückgenommen. Der Rücksendung ist eine Kopie der Rechnung und ggf. eine Fehlerbeschreibung beizufügen. Reklamationsware ist in Originalverpackung, bzw. in ordnungsgemäßer Umverpackung (z. B. Antistatikfolie für Festplatte/Mainboard) zurückzusenden und eine Rechnungskopie sowie eine ausführliche Fehlerbeschreibung beizulegen.
Wird während der Garantiezeit Ware unberechtigt als fehler- oder mangelhaft an den Verkäufer zurückgesandt, berechnet die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" für die Prüfung EUR 25,- sowie die Versandkosten.

20. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support". Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz der Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support". Die Firma "Olaf Siemann EDV Beratung & Support" ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

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